Die Sportjugend Mecklenburg-Vorpommern verleiht in Anerkennung besonderer Verdienste um die Förderung der Jugendarbeit im Sport die Sportjugend Mecklenburg-Vorpommern folgende Auszeichnungen:
Antragsberechtigt sind, die Kreis- und Stadtsportjugenden, die Jugendleitungen der Sportfachverbände und der Vorstand der Sportjugend M-V.