(Bildungsfreistellungsgesetz M-V)
Alle Beschäftigten, deren Arbeits-oder Dienstverhältnisse ihren Schwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommernhaben haben, steht nach Maßgabe des Bildungsfreistellungsgesetzes M-V, ein Anspruch auf Freistellung zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen unter Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes für bis zu fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres zu.
Änträge können unter folgendem Link online gestellt werden: http://bfgantrag.weiterbildung-mv.de/
Arbeitnehmer und Arbeitgeber wenden sich bitte mit Ihren Fragen zum Bildungsfreistellungsgesetz an das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGUS).
https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/BfG_MV/