- für Einzelpersonen bis zum vollendeten 26. Lebensjahr
- für engagierte Tätigkeit im Kinder- und Jugendsport, für die Mitarbeit in Projekten und Jugendleitungen im Rahmen jugendverbandlicher Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern
Weitere Informationen zu dieser Ehrung finden Sie in der Ehrungsordnung.