- Mit der Ehrennadel mit Urkunde werden Frauen und Männer in den Stadt- und Kreissportbünden, Landesfachverbänden und Sportvereinen geehrt, die sich durch eine mehrjährige verdienstvolle Tätigkeit ausgezeichnet haben. Die Verleihung setzt in der Regel den Besitz der entsprechenden Ehrung in ihrem Stadt-/Kreissportbund oder Fachverband voraus.
- Die Verleihung der Ehrennadel erfolgt auf einer Veranstaltung des jeweiligen Antragstellers.
- Die Ehrennadel kann auch verliehen werden an Frauen und Männer, die sich diese Verdienste außerhalb der Sportorganisation erworben haben.
- Antragsberechtigt für eine Ehrung mit der Ehrennadel sind die Stadt- und Kreissportbünde sowie die Fachverbände.
- Der Antrag auf diese Ehrungen ist an das Präsidium zu stellen. Das Präsidium entscheidet über die Vergabe und in Absprache mit dem Antragsteller über Termin und Ort der Ehrung.
Weitere Informationen zu dieser Ehrung finden Sie in der Ehrungsordnung.
